Fragen und Antworten
WELCHE ANWENDUNGSGEBIETE HAT DIE OSTEOPATHIE?
Das Anwendungsgebiet der Osteopathie ist groß, wir nennen hier nur ein paar Beispiele.
Kontaktieren Sie uns sehr gern, wenn Sie Fragen dazu haben oder unsicher sind, ob Ihre Beschwerden osteopathisch behandelt werden können.
- Beschwerden rund um den Bewegungsapparat, z.B. Rückenschmerzen, Schulterschmerzen, Knieschmerzen
- Beschwerden im Gesichts- und HNO-Bereich, z.B. Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Kiefergelenksschmerzen, Tinnitus, chronische Sinusitis
- Beschwerden im internistischen Bereich, z.B. Reflux, Reizdarm, Verdauungsstörungen, Lymphödeme
- Beschwerden in der Schwangerschaft und in der Stillzeit, z.B. Rückenschmerzen,Beckenendlage des Kindes, Kaiserschnittnarbe
- Kinder- und Säuglingsbehandlung, z.B. bei Haltungsasymmetrien, Schiefhals, Verdauungsstörungen, Schreibabys
Wir möchten an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen anmerken, dass es sich in keinem Fall um Heilversprechen handelt.
WIE LÄUFT EINE BEHANDLUNG AB?
Bei der ersten Behandlung erheben wir zu Beginn eine ausführliche Anamnese. Diese bildet, neben der anschließend folgenden manuellen Untersuchung des gesamten Körpers, die Basis für eine osteopathische Behandlung.
Dabei sind nicht nur Ihre aktuellen Beschwerden relevant sondern auch u.a.Operationen, Verletzungen, Unfälle aus der Vergangenheit und allgemeine Erkrankungen.
Bitte bringen Sie ggf. aktuelle Befunde mit.
Ziel ist es, die Ursache Ihrer Beschwerden zu finden und nicht nur die Symptome zu behandeln. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, wie Sie aktiv daran mitwirken können, den Genesungs- und Heilungsprozess zu unterstützen.
Eine Behandlung dauert ca. 50 min.
WIEVIELE BEHANDLUNGEN SIND NÖTIG?
Das ist abhängig vom Beschwerdebild und der Autoregulation Ihres Körpers.
Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen akute, erst kürzlich aufgetretene Beschwerden nach 1-3 Behandlungen im Abstand von 1-3 Wochen deutliche Besserung zeigen.
Bei Beschwerden, die seit längerer Zeit bestehen oder chronisch sind, bedarf es mehrerer Behandlungen, jedoch auch in größeren Abständen.
WAS KOSTET EINE BEHANDLUNG?
90 Euro
WIE WERDEN DIE KOSTEN ERSTATTET?
Gesetzlich Versicherte:
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie als freiwillige Kassenleistung.
Wir haben die nach BAO Richtlinien geprüfte 1350 Stunden umfassende Osteopathieausbildung absolviert, die Voraussetzung ist, um einem Berufsverband beitreten zu können.
Möglicherweise benötigen Sie vor Beginn der Behandlung eine Empfehlung für Osteopathie von einem Arzt, egal welcher Fachrichtung. Sie kann in Form eines Privatrezeptes ausgestellt werden und belastet damit nicht das Budget Ihres Arztes!
Jede Krankenkasse hat unterschiedliche Erstattungskonditionen, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, werden die Kosten im Rahmen Ihrer Versicherungskonditionen in der Regel voll erstattet.
Privat Versicherte:
Wir rechnen die Osteopathiebehandlung über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab (GebüH). Die Kosten werden in der Regel erstattet, abhängig von Ihrem Tarif. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.
WARUM BRAUCHEN OSTEOPATHEN EINE HEILPRAKTIKER ZULASSUNG?
Die Osteopathie wird im Gesetz der Heilkunde zugeordnet und darf darum ausschließlich von Heilpraktikern und Ärzten durchgeführt werden.